Arbeitsunfälle

Haben Sie einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall bzw. haben Ihre Kinder einen Schulunfall erlitten so können Sie uns aufsuchen. Wir sind qualifiziert und berechtigt im sogenannten D-Arztverfahren diese Verletzungen zu behandeln. Handelt es sich um eine Verletzung des sogenannten „Verletztenartenverfahren“ werden wir Sie in ein für die Versorgung solcher Verletzungen zugelassenes Krankenhaus einweisen.